Fragen und Antworten (FAQ)

Wie lange dauert eine Therapie?

Die Therapie besteht aus regelmäßigen Sitzungen, wobei die Frequenz von TherapeutIn und PatientIn gemeinsam festgelegt wird. Zu Beginn handelt es sich häufig um kürzere Abstände, zumeist wöchentliche Sitzungen. Zu einem späteren Zeitpunkt können sich die Intervalle auf vierzehntägige bis monatliche Termine erstrecken.

Sie entscheiden, wann und aus welchem Grund Sie die Therapie beenden wollen. Dies sollte jedoch vor besprochen und in einem Abschlussgespräch abgerundet werden.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Eine Einzeltherapiesitzung dauert 50 Minuten.

Eine Paartherapiesitzung dauert 90 Minuten.

Eine Familientherapiesitzung dauert 90 Minuten.

Bereits vereinbarte Termine können bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit bis 1 Tag vorher abgesagt werden, ohne dass dafür etwas verrechnet wird. Wird nicht, oder knapper abgesagt, ist das Honorar für die versäumte Stunde zu entrichten.

Bei zu spät kommen ist keine Verlängerung der Sitzung möglich.

Kann ich einen Kostenzuschuss bekommen?

Sie können einen „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeuten“ stellen. Ein hierfür erforderliches Formular erhalten Sie bei mir.

Darüber hinaus müssen Sie sich bis spätestens vor der 2. Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung bei einer/-em AllgemeinmedizinerIn (praktische ÄrztIn, HausärztIn) unterziehen. Auf diesem Weg können eventuelle körperliche Erkrankungen, die Ihre psychische Problematik u. U. beeinflussen, abgeklärt oder ausgeschlossen werden.

Die Krankenkassen leisten ausschließlich dann Zuschüsse, wenn eine so genannte krankheitsbedingte Störung vorliegt. Dies erfordert die Erstellung einer Diagnose.

Im Falle eines positiven Bescheides Ihres Sozialversicherungsträgers refundieren die meisten Krankenkassen derzeit einen Betrag von € 21,80 pro Stunde.

Was ist der Unterschied von Psychotherapeut, Psychologe, Psychiater?

Die Rahmenbedingungen der Psychotherapeuten-Ausbildung sind gesetzlich geregelt. Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich für die Behandlung von psychischen, psychosozialen und psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Voraussetzung ist eine langjährige Ausbildung bei einem Fachverein, beispielsweise in meinem Fall bei der Österreichischen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (ÖGVT)

Zur Führung der Berufsbezeichnung “Psychologe” oder “Psychologin” ist berechtigt, wer das Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen hat. Psychologen haben nicht unbedingt eine psychotherapeutische Ausbildung. Das Studium der Psychologie befähigt vor allem zur Durchführung von Tests und psychologischen Beratungen.

Psychiater haben die Facharztausbildung in Psychiatrie absolviert und sind somit Ärzte, die sich auf die Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen und Krankheiten spezialisiert haben. Sie behandeln u. a. mit Medikamenten und überprüfen Wirkung und Nebenwirkungen der Medikamente.